Aktuell hat hier ein Betroffener ein Schreiben der Bildagentur Blickwinkel mit Sitz in Witten zur rechtlichen Einschätzung vorgelegt. Blickwinkel ist eine Bildagentur, die Bildmaterial von Fotografen und Illustratoren aus aller Welt vermarktet. Hintergrund des Schreibens ist, dass der Betroffene offensichtlich ohne Zustimmung der Bildagentur Blickwinkel ein Foto zur Bebilderung einer Berichterstattung verwendet hat. Die Bildagentur Blickwinkel bietet an, die Nutzung des Bildes in Rechnung zu stellen und bittet um Mitteilung der Rechnungsanschrift. Andernfalls würde die Angelegenheit an die Rechtsabteilung weitergegeben werden, wodurch auch Anwaltshonorar anfallen würde.
Rechtlicher Hinweis:
Die Verwendung von Fotos ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist unzulässig und kann abgemahnt werden. Der Abgemahnte muß dann eine Unterlassungserklärung abgeben und Schadensersatz für die unzulässige Nutzung bezahlen. Sofern für die Abmahnung ein Anwalt eingeschaltet wurde, fallen auch hierfür Kosten an. Eine Verteidigung in derartigen Fällen kann im Normalfall nur auf eine Schadensbegrenzung hinauslaufen. Entscheidend für die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzbetrages ist grundsätzlich auf die Dauer, Art und Umfang der Nutzung des Bildmaterials.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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